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Welche Vorteile bietet Personalentwicklung im Verbund?

Kleine und mittlere Unternehmen werden in den letzten Jahren zunehmend mit dem Thema konfrontiert, dass Kooperationen ein Weg sind, um erfolgreich zu sein. Kooperationen bilden den Mittelweg zwischen Alleingang und ganzheitlichem Zusammenschluss, wobei man die Vorteile beider Alternativen ausschöpft. Dadurch bieten sie kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, sich gegenüber Großunternehmen zu behaupten.

Unter einer „Kooperation“ versteht man in der Regel eine zweckorientierte Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Unternehmen zur gemeinsamen Erreichung eines oder mehrerer Ziele. Vorrangig geht es dabei also um eine verbesserte Realisierung bestimmter Unternehmensziele.

Kooperationen zeichnen sich durch drei Merkmale aus:
  • Die Unternehmen sind weiterhin rechtlich und wirtschaftlich selbständig
  • die Kooperation ist freiwillig und kann gekündigt werden
  • alle beteiligten Betriebe ziehen einen Nutzen aus der Kooperation.
Kooperationen zwischen Unternehmen können unterschiedlich gestaltet sein, wobei sich im Gebiet der Personalentwicklung eine Kooperation in Form eines Personalentwicklungsverbunds anbietet. Die Vorstellung dabei ist, dass sich mehrere, regional nahe Unternehmen die Leistungen eines professionellen Personalentwicklers teilen. Dies hat für die beteiligten Betriebe eine Reihe von Vorteilen. Hier wären insbesondere zu nennen:
  • Durch die Auslagerung der Personalentwicklung an einen Profi, können sich die Verbundunternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Zur selben Zeit wird dadurch aber der Zugriff auf spezielles Know-how ermöglicht, das im eigenen Betrieb nicht vorhanden ist.
  • Die – verglichen mit einem intern angestellten Personalentwickler – verbesserte Kapazitätsauslastung macht professionelle Personalentwicklung für kleine und mittlere Unternehmen bezahlbar.
  • Durch die Ausrichtung der Personalentwicklung an den Unternehmenszielen kann das Problem überwunden werden, dass Weiterbildung in kleinen und mittleren Betrieben häufig erst dann initiiert wird, wenn die zu deckenden Qualifikationsdefizite bereits ernste Probleme hervorrufen.
  • Der Personalentwicklungsprofi kennt und berücksichtigt die Rahmenbedingungen der Unternehmen. Dies ist bei wechselnden externen Beratern in der Regel nicht der Fall, weil sie sich in die innerbetriebliche Situation erst einfinden müssen. Der Personalentwickler bringt aber auf der anderen Seite auch Erfahrungen aus den anderen beteiligten Unternehmen ein. Die Gefahr der „Betriebsblindheit“ besteht daher nicht.
  • Es entstehen viele Synergieeffekte. So bietet der Personalentwicklungsverbund den Partnern beispielsweise die Möglichkeit, von Erfahrungen der anderen Unternehmen zu profitieren. Denkbar ist dabei auch die Organisation des überbetrieblichen Austausches zum Beispiel in Form von unternehmensübergreifenden Arbeitsgruppen, in denen Kompetenzen aus einem bestimmten Bereich gebündelt und Kenntnisse ausgetauscht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit gemeinsamer Maßnahmen zur Qualifikation der Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen. Dies bietet sich zum Beispiel an, wenn sich aus Kostengründen nicht lohnt, für einen kleinen Teil der Belegschaft ein eigenes Seminar durchzuführen. Nicht zuletzt müssen geeignete Personalentwicklungsinstrumente nicht immer wieder neu entwickelt, sondern können gemeinschaftlich konzipiert und genutzt werden.
 
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