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WeReo-Infobriefe

Mediation – der kreative Umgang mit Konflikten im Unternehmen


Mit fast jeder Veränderung im Unternehmen treten Konflikte auf, und dies gilt nicht nur dann, wenn der Abbau von Arbeitsplätzen bevorsteht. Je einschneidender die Veränderungen, desto höher das Konfliktpotential. Eine Form des Konfliktmanagements in Unternehmen ist die Mediation. Dabei versuchen die Kontrahenten unter Mithilfe von außenstehenden Vermittlern (den Mediatoren), ihre Konflikte zu lösen. Mediation als Konfliktlösungsmodell hat eine lange Tradition. Sie wurde bereits im alten Ägypten und in anderen östlichen Kulturen angewendet. In China ersetzt die Mediation nahezu die Justiz. Mediatoren vermitteln dort jährlich bei sieben bis acht Millionen Konflikten, die zu 90% erfolgreich gelöst werden, und seit Mitte der achtziger Jahre leisten Mediatoren auch bei innerbetrieblichen Konflikten immer häufiger gute Arbeit.


Wenn bisher geführte Gespräche gescheitert oder festgefahren sind, aber an funktionierenden Arbeitsbeziehungen weiterhin ein Interesse besteht, ermöglicht Mediation die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung, die von beiden Seiten als Gewinn angesehen werden. Der Mediator ist dabei jedoch lediglich für das Verfahren verantwortlich, inhaltlich müssen die Konfliktparteien den Konflikt selbst lösen. Zeichnen sich allerdings „faule Kompromisse“ ab, schaltet sich der Mediator ein und verhindert ein zu frühes „Nachgeben um des lieben Friedens Willen“.


Bei der Mediation werden zunächst alle Streitpunkte gesammelt, um das meist schwer durchschaubare Geflecht der unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessenlagen aufzuschlüsseln und für die Beteiligten transparent zu machen. Dabei geht es vor allem darum, die Konfliktparteien für die Perspektive der Gegenseite zu sensibilisieren. Anschließend werden Lösungsvorschläge gesammelt, wobei der Phantasie der Beteiligten durch die Anwendung von Kreativitätstechniken (z. B. Brainstorming) zunächst keine Grenzen gesetzt sind. Nach der Entwicklung von Lösungsvorschlägen werden diese anhand bestimmter Kriterien fair, sachgerecht und effizient diskutiert. Mit ihren Entscheidungen für bestimmte Maßnahmen verpflichten sich die Betroffenen zu dem entsprechenden Verhalten. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Handlung einer Person nicht von der einer anderen abhängig sein darf nach dem Motto „wenn Herr Maier das macht, dann...“. Nur eindeutige Vorgaben, die der Mediator in einer schriftlichen Vereinbarung festhält, sind zugelassen und mit ihrer Unterschrift dokumentieren die Kontrahenten ihren festen Willen zur Besserung.


 
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